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Im Zuge der Modernisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen, mit der ein Beitrag sowohl zur Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ als auch zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden soll, wurde die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 durch die Verordnung (EU) Nr. 734/2013 geändert, um die Wirksamkeit der Beihilfenkontrolle zu erhöhen. Ziel dieser Änderung war insbesondere, die Bearbeitung von Beschwerden durch die Kommission effizienter zu gestalten und die Befugnis der Kommission einzuführen, Informationen direkt bei den Marktteilnehmern einzuholen und Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente durchzuführen.
Im Rahmen eines modernisierten Systems der Vorschriften für staatliche Beihilfen, mit der sowohl ein Beitrag zur Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“…
Mit ihrer Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (State Aid Modernisation — SAM) hat die Kommission eine umfassende Überarbeitung der…
Im Mittelpunkt der Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts stand die Erarbeitung allgemeiner Grundsätze, die die Kommission für alle Beihilfemaßnahmen…
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 des Rates vom 16. November 2004 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern ist ein…
In Hinblick auf den effizienten Einsatz von Ressourcen sollten diejenigen Mitgliedstaaten, die das Gemeinschaftsziel erreicht haben, die Zahl der amtlichen…
Die Kommission hat die in der externen Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sowie weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Programms einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.