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Um die Bearbeitung von Beschwerden effizienter zu gestalten und gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit zu verbessern, ist es zweckmäßig festzulegen, welche Informationen die Beschwerdeführer der Kommission übermitteln sollten. Damit sichergestellt ist, dass die Kommission alle relevanten Informationen über mutmaßlich rechtswidrige oder missbräuchlich angewandte Beihilfen erhält, müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 die Beteiligten ein Formular ausfüllen und alle darin vorgeschriebenen Informationen übermitteln. Das hierfür zu verwendende Formular sollte daher festgelegt werden.
Jeder Beteiligte kann eine Beschwerde einlegen, um die Kommission über mutmaßliche rechtswidrige Beihilfen oder über eine mutmaßliche missbräuchliche Anwendung…
Die Anforderungen, denen die Beteiligten genügen müssen, wenn sie Beschwerden einlegen, sollten mit keinem übermäßigen Aufwand verbunden sein, gleichzeitig…
Beschwerdeführer sollten nachweisen müssen, dass sie Beteiligte im Sinne von Artikel 108 Absatz 2 AEUV und Artikel 1 Buchstabe h der vorliegenden Verordnung…
Beschwerden sind eine wichtige Informationsquelle für die Aufdeckung von Verstößen gegen die Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen. Um die Qualität der…
Die Kommission kann von Amts wegen Informationen jeder Herkunft über rechtswidrige Beihilfen prüfen, um über die Vereinbarkeit mit den Artikeln 107 und 108 AEUV…
Nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 können nur Beteiligte Beschwerden einreichen, um der Kommission Mitteilung über mutmaßlich rechtswidrige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.