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Da die nationalen Ansprechstellen die interessierten Kreise in einem bestimmten Mitgliedstaat am besten kennen, sollten die nationalen Ansprechstellen Anfragen interessierter Kreise mit Sitz im Hoheitsgebiet des eigenen Mitgliedstaates bearbeiten. Die Kommission sollte Anfragen interessierter Kreise aus Drittländern und Anfragen internationaler Organisationen bearbeiten.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission benennen jeweils eine oder mehrere Anlaufstellen, die um Auskunft ersuchende Personen oder Unternehmen informieren oder…
Die Kommission hält auf Ersuchen der Mitgliedstaaten oder wenn anderweitig Bedarf hierfür besteht regelmäßig Zusammenkünfte der Anlaufstellen ab, um Fragen im…
Geht eine Anfrage bei einer Ansprechstelle ein, so überprüft diese, ob a) der Anfragende den interessierten Kreisen angehört und b) ob diese Ansprechstelle für…
Die Mitgliedstaaten sollten über die Ausgestaltung und die Anzahl ihrer nationalen Kontaktstellen entscheiden. Diese nationalen Kontaktstellen können auch in…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Name und Anschrift der Kontaktstelle und ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche mit, um gegebenenfalls eine zügige…
Die Einrichtung eines Systems von Kontaktstellen, die die Bürger der Mitgliedstaaten informieren und unterstützen sollen, wird die Transparenz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.