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Die in den Ereignismeldungen enthaltenen Informationen sollten analysiert und Sicherheitsrisiken herausgearbeitet werden. Gegebenenfalls angezeigte Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit sollten zeitnah ausgemacht und umgesetzt werden. Informationen über die Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen sollten innerhalb von Organisationen, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Agentur verbreitet werden, da Resonanz auf gemeldete Ereignisse ein Anreiz für Einzelpersonen ist, Ereignisse zu melden. Informationen über die Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen sollten gegebenenfalls und soweit möglich auch den Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden, die Ereignisse direkt an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder die Agentur gemeldet haben. Bei einer solchen Rückmeldung sollten die Vorschriften dieser Verordnung über die Vertraulichkeit und den Schutz für die meldende Person und für Personen, die in der Ereignismeldung genannt sind, beachtet werden.
Es sollte sichergestellt werden, dass Ereignisse, die ein erhebliches Risiko für die Flugsicherheit darstellen, systematisch von dem unmittelbar daran…
Zur Verbesserung der Flugsicherheit sollten sicherheitsrelevante Informationen aus der Zivilluftfahrt gemeldet, erfasst, gespeichert, geschützt, ausgetauscht,…
Jeder Mitgliedstaat und die Agentur entwickeln ein Verfahren zur Analyse der Informationen über Ereignisse, die ihnen gemäß Artikel 4 Absatz 6 und Artikel 5…
Informationen über Ereignisse sollten innerhalb der Union ausgetauscht werden, um die Ermittlung tatsächlicher oder potenzieller Gefahren zu verbessern. Ferner…
Das Sicherheitssystem in der Zivilluftfahrt beruht auf Resonanz auf Meldungen über und Lehren aus Unfällen und Störungen. Die Meldung von Ereignissen und die…
In verschiedenen Bereichen der Zivilluftfahrt tätiges oder anderweitig beteiligtes Personal erlangt Kenntnis von für die Unfallverhütung relevanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.