Erwägungsgrund 2 32014R0380
Am 14. April 2014 erließ der Rat den Beschluss 2014/213/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP und zur Aufhebung des Waffenembargos und des Embargos für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung.
Am 14. April 2014 erließ der Rat den Beschluss 2014/213/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP und zur Aufhebung des Waffenembargos und des Embargos für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung.