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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Drittlandsbetreiber von Luftfahrzeugen im gewerblichen Luftverkehr die einschlägigen Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) einhalten.
Die Verordnung (EU) Nr. 452/2014 der Kommission legt die Bedingungen für die gemäß den geltenden Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation…
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass Drittlandsbetreiber, wenn einschlägige ICAO-Normen nicht vorhanden sind, die einschlägigen grundlegenden…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest. Diese Verordnung sollte geändert werden,…
Um einen reibungslosen Übergang und ein hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union zu gewährleisten, sollten die Durchführungsbestimmungen dem…
Es ist erforderlich, die Bedingungen festzulegen, unter denen Luftfahrtunternehmen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union zu gewährleisten, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.