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Für den Wirkstoff Cyfluthrin wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission das Ende des in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission festgelegten Genehmigungszeitraums bis zum 31. Oktober 2016 verlängert, damit es den Antragstellern ermöglicht wird, die vorgesehene Frist von drei Jahren gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 einzuhalten.
Ist zu erwarten, dass die Genehmigung aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, vor einer Entscheidung über die Erneuerung ausläuft, so wird…
Für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission die Laufzeit des Genehmigungszeitraums…
Es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Cyfluthrin innerhalb der Frist von drei Jahren eingereicht.
In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen…
Daher ist es notwendig, den Zeitraum für die Genehmigung dieser Wirkstoffe unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EG)…
Für die Wirkstoffe, die auf der dritten und vierten Stufe des Arbeitsprogramms geprüft werden, wurde der im ersten Erwägungsgrund genannte Zeitraum von zwölf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.