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Für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission die Laufzeit des Genehmigungszeitraums gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission bis zum 31. Juli 2016 verlängert, damit die Antragsteller die gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgeschriebene Frist von drei Jahren einhalten können.
Für den Wirkstoff Cyfluthrin wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission das Ende des in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der…
Für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin wurden innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von drei Jahren keine Anträge auf Erneuerung der…
In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen…
Für die Wirkstoffe, die auf der dritten und vierten Stufe des Arbeitsprogramms geprüft werden, wurde der im ersten Erwägungsgrund genannte Zeitraum von zwölf…
Daher ist es notwendig, den Zeitraum für die Genehmigung dieser Wirkstoffe unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EG)…
Der in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG genannte Zeitraum von 12 Jahren wird für Wirkstoffe, die im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 geprüft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.