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Die EZB misst der umfassenden Prüfung von Kreditinstituten, einschließlich einer Bilanzbewertung, die sie vor Übernahme ihrer Aufgaben durchzuführen hat, große Bedeutung bei; das betrifft auch die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet und somit dem SSM nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Tag der Übernahme der Aufsicht beitreten.
Die EZB überwacht ferner das Funktionieren des SSM, welcher alle Kreditinstitute umfasst, unabhängig davon, ob sie bedeutend oder weniger bedeutend sind. Die…
Die EZB stellt fest, ob ein beaufsichtigtes Unternehmen oder eine beaufsichtigte Gruppe bedeutend ist, indem sie die in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung…
Ab dem 3. November 2013 kann die EZB mit Blick auf die Übernahme ihrer Aufgaben die nationalen zuständigen Behörden und Personen im Sinne des Artikels 10 Absatz…
Die EZB sollte eine vergleichbar umfassende und eingehende Bewertung wie die im Jahr 2014 durchgeführte umfassende Bewertung derjenigen Kreditinstitute…
Die EZB nimmt ihre Aufsichtsaufgaben im Rahmen des SSM wahr, der sicherstellen soll, dass die Politik der Union in Bezug auf die Beaufsichtigung von…
Gemäß Artikel 33 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2014 eine umfassende Bewertung, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.