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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 der Europäischen Zentralbank (EZB/1999/4) angewendet, um Sanktionen in ihren verschiedenen Zuständigkeitsbereichen zu verhängen, darunter insbesondere die Durchführung der Geldpolitik in der Union, der Betrieb von Zahlungsverkehrssystemen und die Erhebung statistischer Daten.
In der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 sollte klargestellt werden, dass diese nur auf die Verhängung von Sanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer nicht die…
Die EZB hat die Verordnung (EU) Nr. YYY/2014 (EZB/2014/17) erlassen, um die Verfahren zur Ausübung der jeweiligen Aufsichtsaufgaben durch die EZB, die…
Im Fall des Verstoßes gegen diese Verordnung kann die EZB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 , ergänzt durch die Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17),…
Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates berechtigt die EZB zur Verhängung von Verwaltungsgeldbußen gegen Kreditinstitute, die sie beaufsichtigt, wenn diese…
Um eine einheitliche Regelung für die Verhängung von Sanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013…
Zur Sicherstellung der Anwendung der Aufsichtsregeln und -beschlüsse durch Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.