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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat die Sicherheit von Advantam als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und am 31. Juli 2013 ihre Stellungnahme dazu abgegeben. Die Behörde hat für Advantam eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 5 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Konservative Schätzungen der Exposition von Erwachsenen mit hohen Verzehrsmengen und von Kindern gegenüber Advantam haben ergeben, dass die Aufnahmemenge bei den vorgeschlagenen Verwendungsmengen unter der ADI liegt. Nach Erwägung aller Daten hinsichtlich Stabilität, Abbauprodukten, Toxikologie und Exposition gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Advantam bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen als Süßungsmittel gesundheitlich unbedenklich ist.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Im April 2007 bewertete dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) die Sicherheit der Verwendung von Ethyllaurylarginat als…
Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellte ein Gutachten zu Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) und legte eine zulässige Tagesdosis…
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union zu dem Schluss, dass für Dimethylpolysiloxan (E…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.