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Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a KN-Code Bezeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln ex 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen ex 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch 0407 21 00 Vogeleier in der Schale, frisch, von Hühnern (Gallus domesticus), andere als Bruteier 0709 99 60 Zuckermais, frisch oder gekühlt 0712 90 19 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Hybriden zur Aussaat Kapitel 10 Getreide 1701 Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest 1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
KN-Code Warenbezeichnung 0403 10 51 bis 0403 10 99 Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao 0403 90 71 bis 0403 90 99 Buttermilch,…
Grunderzeugnisse im Sinne des Artikel 2 Buchstabe d KN-Code Bezeichnung ex 0402 10 19 Milch in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz…
Für die in diesem Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens weiter die…
Die folgenden Erzeugnisse sind der Produktgruppe 6 gleichgestellt: a) Milch, Rahm und Milcherzeugnisse der KN-Codes 0403 10 19, 0403 90 59, 0404 90 23 und 0404…
Für die in diesem Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens weiter die…
Tabelle 1 Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, bei denen der Einfuhrzoll aus einem Wertzoll und einem davon getrennten Agrarteilbetrag gemäß Artikel 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.