Erwägungsgrund 2 32014R0510
Das wichtigste im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Instrument der Gemeinsamen Agrarpolitik (im Folgenden „GAP“) war bis zum 31. Dezember 2013 die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates.