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Aufgrund der Verflechtung der Märkte für Eieralbumin und Milchalbumin und dem Markt für Eier sollte es möglich sein, die Vorlage einer Einfuhrlizenz für Einfuhren von Eieralbumin und Milchalbumin zu verlangen, und die Regelungen für die aktive Veredelung von Eieralbumin und Milchalbumin auszusetzen, wenn der Unionsmarkt für diese Produkte bzw. für Eier durch den aktiven Veredelungsverkehr von Eieralbumin oder Milchalbumin gestört wird oder gestört zu werden droht. Es sollte möglich sein, die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Eieralbumin und Milchalbumin und deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen einer Lizenz an gewisse Auflagen in Bezug auf deren Ursprung, Herkunft, Echtheit und Qualitätsmerkmale zu binden.
Für die Einfuhr von Eieralbumin und Milchalbumin zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr kann die Vorlage einer Einfuhrlizenz vorgeschrieben werden,…
Bindung der Einfuhr von Eieralbumin und Milchalbumin zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an die Vorlage einer Einfuhrlizenz;
Um den Entwicklungen des Handels und der Märkte, den Anforderungen der Märkte für Eieralbumin und Milchalbumin bzw. für Eier und den Ergebnissen der Überwachung…
Aufgrund der Verflechtung der Märkte für Eieralbumin und Milchalbumin und dem Markt für Eier sollten die Zollkontingente für Eieralbumin und Milchalbumin im…
Bei Eieralbumin und Milchalbumin handelt es sich um landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die nicht in Anhang I AEUV aufgeführt sind. Aus Gründen der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich der Einfuhren sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.