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Die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden sind verantwortlich für
eine Website oder ein Internetportal mit Informationen und Zugang zu den nationalen Programmen im jeweiligen Mitgliedstaat;
die Unterrichtung potenzieller Begünstigter über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der nationalen Programme;
die Bekanntmachung der Rolle und Errungenschaften der spezifischen Verordnungen bei den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union durch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu den Ergebnissen und Auswirkungen der nationalen Programme.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten Transparenz bei der Durchführung der nationalen Programme und führen eine Liste der Maßnahmen der einzelnen nationalen Programme, die über die Website oder das Internetportal zugänglich ist. Die Liste der Maßnahmen beinhaltet aktualisierte Informationen über die endgültigen Begünstigten, die Namen der Projekte und die Höhe der ihnen zugewiesenen Unionsmittel.
In der Regel werden diese Informationen veröffentlicht, sofern nicht der Zugang zu den Informationen aufgrund ihres vertraulichen Charakters, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit, die öffentliche Ordnung, strafrechtliche Ermittlungen und den Schutz personenbezogener Daten, beschränkt ist.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 58 delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Regeln für die Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen sowie für Informationsmaßnahmen für Begünstigte zu erlassen.
Die Kommission legt mittels Durchführungsrechtsakten die technischen Anforderungen für Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden von der Kommission nach dem in Artikel 59 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die in Anwendung dieser Richtlinie ergehenden Maßnahmen sowie die bereits geltenden einschlägigen Vorschriften…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass aktuelle Informationen über die Durchführung dieser Richtlinie so veröffentlicht werden, dass sie allen interessieren…
Die Mitgliedstaaten ergreifen aktive Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre gemäß dieser Richtlinie angenommenen Vorschriften sowie die bereits geltenden…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die gemäß dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen sowie die bereits geltenden einschlägigen Vorschriften allen…
Die Kommission führt Maßnahmen zur Information und Kommunikation über das Instrument, die nach dem Instrument ausgeführten Tätigkeiten und die erzielten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.