Erwägungsgrund 18 32021R0240
Aus Gründen der Rechenschaftspflicht und Transparenz und zur Gewährleistung der Sichtbarkeit des Handelns der Union, sollte die Kommission die Pläne für die Zusammenarbeit und Unterstützung, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Bedingungen zum Schutz sensibler Informationen, dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig übermitteln. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Kommission sollte auf ihrer Website eine Auflistung der genehmigten Anträge auf technische Unterstützung veröffentlichen.