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Vor der Ausarbeitung von mehrjährigen Programmen zum Erreichen der Ziele solcher Unterstützung durch die Union sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission einen Politikdialog führen und dabei für jeden einzelnen Mitgliedstaat eine kohärente Strategie festlegen. Nach Abschluss des Politikdialogs sollte jeder Mitgliedstaat der Kommission ein nationales Programm vorlegen, in dem er beschreibt, wie er beabsichtigt, die Ziele der einschlägigen spezifischen Verordnung im Zeitraum 2014-2020 zu erreichen. Die Kommission sollte prüfen, ob das nationale Programm mit diesen Zielen und mit dem Ergebnis des Politikdialogs vereinbar ist. Darüber hinaus sollte die Kommission prüfen, ob die Aufteilung der Unionsfinanzierung auf die Ziele dem Mindestprozentsatz entspricht, der für jedes Ziel in der einschlägigen spezifischen Verordnung festgelegt ist. Die Mitgliedstaaten sollten von diesen Mindestprozentsätzen abweichen dürfen; in diesem Fall sollten sie die Gründe für die Abweichung in ihrem nationalen Programm angeben. Werden die von dem betreffenden Mitgliedstaat angegebenen Gründe nicht für angemessen erachtet, könnte die Kommission das nationale Programm nicht genehmigen. Die Kommission sollte das Europäische Parlament regelmäßig über das Ergebnis der Politikdialoge, über den gesamten Programmplanungsprozess — auch über die Ausarbeitung der nationalen Programme und darüber, ob der für jedes Ziel in den in dieser Verordnung festgelegten einschlägigen spezifischen Verordnungen festgesetzte Mindestprozentsatz eingehalten wird oder nicht — sowie über die Durchführung der nationalen Programme auf dem Laufenden halten.
Im Rahmen der nationalen Programme, die gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 von der Kommission geprüft und genehmigt werden müssen, fördern die…
Um die Ausarbeitung der nationalen Programme zu erleichtern, führt jeder Mitgliedstaat mit der Kommission auf der Ebene leitender Beamter unter Berücksichtigung…
Jeder Mitgliedstaat schlägt auf der Grundlage der Ergebnisse des Politikdialogs nach Artikel 13 Absatz 1 ein mehrjähriges nationales Programm vor, das mit den…
Die Mitgliedstaaten sollten zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels dieses Instruments dafür sorgen, dass im Rahmen ihrer nationalen Programme Maßnahmen mit…
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre nationalen Programme…
Im Rahmen der nationalen Programme, die gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 von der Kommission geprüft und genehmigt werden müssen, verfolgen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.