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Um für eine umfassende Verbreitung von Informationen über finanzielle Unterstützung durch die Union im Bereich Inneres zu sorgen und um potenzielle Begünstigte über Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, sollten auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung ausführliche Bestimmungen über Informations- und Kommunikationsmaßnahmen erlassen und bestimmte technische Aspekte derartiger Maßnahmen geregelt werden; jeder Mitgliedstaat sollte zumindest eine Website oder ein Internetportal zur Bereitstellung der notwendigen Informationen einrichten. Die Mitgliedstaaten sollten direktere Formen von Kommunikationskampagnen durchführen, um die potenziellen Begünstigten angemessen zu unterrichten, unter anderem durch die Organisation regelmäßiger öffentlicher Veranstaltungen, sogenannter Informationstage und Schulungen.
Um den Zugang zu den und die Transparenz der Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Begünstigte zu verbessern, sollte in jedem Mitgliedstaat eine…
Um für eine umfassende Verbreitung von Informationen über die Ergebnisse und Erfolge der Fonds zu sorgen, die Rolle der Union in diesem Zusammenhang…
Damit die Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Begünstigte möglichst transparent und leicht zugänglich sind, sollte in jedem Mitgliedstaat eine…
Zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen sollte in den einzelnen Mitgliedstaaten eine einzige Informationsquelle eingerichtet werden. Jeder Mitgliedstaat…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Die Öffentlichkeit sollte über die mit den Unionsmitteln erzielten Ergebnisse und Erfolge informiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.