Erwägungsgrund 18 32021R0444
Bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen sollten die Feststellungen und Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs im Bereich des Zollwesens berücksichtigt werden, insbesondere der Sonderbericht Nr. 19/2017 vom 5. Dezember 2017 mit dem Titel „Einfuhrverfahren: Schwachstellen im Rechtsrahmen und eine unwirksame Umsetzung wirken sich auf die finanziellen Interessen der EU aus“ und der Sonderbericht Nr. 26/2018 vom 10. Oktober 2018 mit dem Titel „Zahlreiche Verzögerungen bei den IT-Systemen für den Zoll: Was ist falsch gelaufen?“