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Ein Großteil der Fondsmittel sollte anhand objektiver Kriterien entsprechend der Verantwortung, die jeder Mitgliedstaat bei der Steuerung der Migrationsströme trägt, zugewiesen werden. Dazu sollten die neuesten von Eurostat und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gesammelten statistischen Daten über die Migrationsströme herangezogen werden, wie beispielsweise die Zahl der Erstanträge auf Asyl, die Zahl der positiven Entscheidungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung subsidiären Schutzes, die Zahl der neu angesiedelten Flüchtlinge, die Zahl der Drittstaatsangehörigen mit legalem Wohnsitz, die Zahl der Drittstaatsangehörigen mit einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel, die Zahl der von nationalen Behörden getroffenen Rückführungsentscheidungen und die Zahl der Rückkehrer.
Obgleich es angemessen ist, jedem Mitgliedstaat einen Betrag auf der Grundlage der neuesten verfügbaren statistischen Daten zuzuweisen, sollte ein Teil der…
Im Rahmen des Fonds sollten insbesondere Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer geografischen Lage unverhältnismäßigen Belastungen durch…
Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Managements der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in all seinen Aspekten mit dem Ziel einer steten,…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institutionen und Beamten, die für die Meldung der tatsächlichen Daten an die Kommission (Eurostat) und die…
Im Sinne einer größeren Solidarität und einer besseren Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten — insbesondere gegenüber den von den Asylströmen…
In dieser Verordnung ist die Zuweisung von Grundbeträgen an die Mitgliedstaaten geregelt. Der Grundbetrag setzt sich aus einem Mindestbetrag und einem Betrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.