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Obgleich es angemessen ist, jedem Mitgliedstaat einen Betrag auf der Grundlage der neuesten verfügbaren statistischen Daten zuzuweisen, sollte ein Teil der Fondsmittel auch für die Durchführung spezifischer Maßnahmen, die eine Kooperation von Mitgliedstaaten voraussetzen und für die Union von erheblichem Zusatznutzen sind, und für die Durchführung eines Neuansiedlungsprogramms der Union sowie für Maßnahmen, in deren Rahmen Personen, die internationalen Schutz genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden, vergeben werden.
Zu diesem Zwecke sollten in der Verordnung die spezifischen Maßnahmen aufgelistet werden, die aus Mitteln des Fonds gefördert werden können. Mitgliedstaaten,…
Ein Großteil der Fondsmittel sollte anhand objektiver Kriterien entsprechend der Verantwortung, die jeder Mitgliedstaat bei der Steuerung der Migrationsströme…
Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Gewährleistung einer angemessenen Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder eine andere…
das Neuansiedlungsprogramm der Union nach Artikel 17 und/oder die Überstellung von internationalen Schutz genießenden Personen von einem Mitgliedstaat zu einem…
Entsprechend der Natur des Fonds sollten daraus zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarte freiwillige Lastenteilungsmaßnahmen, in deren Rahmen Personen, die…
Unter Berücksichtigung des Neuansiedlungsbedarfs nach Maßgabe der gemeinsamen Neuansiedlungsprioritäten der Union müssen auch zusätzliche finanzielle Anreize…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.