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In dieser Verordnung ist die Zuweisung von Grundbeträgen an die Mitgliedstaaten geregelt. Der Grundbetrag setzt sich aus einem Mindestbetrag und einem Betrag zusammen, der auf Grundlage der den einzelnen Mitgliedstaaten 2011, 2012 und 2013 aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds, eingerichtet durch die Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , dem Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, eingerichtet durch die Entscheidung 2007/435/EG des Rates und dem Europäischen Rückkehrfonds, eingerichtet durch die Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , zugewiesenen Durchschnittsbeträge errechnet wurde. Die Berechnung wurde gemäß den Verteilungskriterien nach der Entscheidung Nr. 573/2007/EG, der Entscheidung 2007/435/EG und der Entscheidung Nr. 575/2007/EG zur Einrichtung der jeweiligen Fonds vorgenommen. In Anbetracht der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013, wonach Inselgesellschaften, die mit unverhältnismäßig starken Migrationsproblemen konfrontiert sind, besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, sollten die Mindestbeträge für Zypern und Malta angehoben werden.
Die Aufteilung der Beiträge auf die Mitgliedstaaten, deren Beitrag abgerufen wird, erfolgt nach dem Bruttosozialprodukt-Schlüssel nach Artikel 41 Absatz 2 EUV…
Diese Verordnung sollte die Zuweisung von Grundbeträgen an die Mitgliedstaaten regeln. Der Grundbetrag für die einzelnen Mitgliedstaaten sollte auf der…
Ein Großteil der Fondsmittel sollte anhand objektiver Kriterien entsprechend der Verantwortung, die jeder Mitgliedstaat bei der Steuerung der Migrationsströme…
Artikel 11 der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum…
Als Beitrag zur Entwicklung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der Union und zur Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts…
Bei der Aufteilung der Mittel des Fonds auf die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014–2020 wird folgenden, auf der Grundlage von Eurostat-Daten festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.