Erwägungsgrund 12 32014R0540
Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, nach dem die Mitgliedstaaten für die Marktüberwachung und die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, zu sorgen haben, gilt für die von dieser Verordnung erfassten Produkte.