Erwägungsgrund 5 32014R0540
Diese Verordnung stellt eine Einzelverordnung im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dar. Die Anhänge IV, VI und XI der genannten Richtlinie sollten daher entsprechend geändert werden.