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Es ist angebracht, die Durchführungsbestimmungen für die operative und finanzielle Verwaltung der Investitionsfazilität, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) durchgeführt wird, während dieses Übergangszeitraums und bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. EEF genauso zu ändern.
Die EIB und der EIF können der Kommission Finanzierungen und Investitionen vorlegen, die sie in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum Abschluss der…
Es ist angebracht, die Durchführungsbestimmungen für die operative und finanzielle Verwaltung der Überbrückungsfazilität während des Übergangszeitraums genauso…
Es ist notwendig, die Verordnung (EG) Nr. 617/2007 des Rates im Hinblick auf die operative und finanzielle Verwaltung der Überbrückungsfazilität durch die…
Es ist notwendig, die Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates im Hinblick auf die operative und finanzielle Verwaltung der Überbrückungsfazilität durch die…
Die EIB kann bei von den Mitgliedstaaten bzw. ihren Exekutiveinrichtungen kofinanzierten Programmen oder Projekten, die mit den länderspezifischen…
Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Europäische Investitionsbank (nachstehend „EIB“ genannt) die EEF-Mittel verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.