Erwägungsgrund 3 32014R0059
Die Hersteller aromatisierter Getränke auf Weinbasis haben am 27. März 2013 einen Antrag auf Zulassung der Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten weinhaltigen Getränken im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vorgelegt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.