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Die Hersteller aromatisierter Getränke auf Weinbasis haben am 27. März 2013 einen Antrag auf Zulassung der Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten weinhaltigen Getränken im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vorgelegt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ hat annehmbare tägliche Aufnahmemengen für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) festgelegt . Bei aromatisierten…
Am 30. Juni 2011 wurde beantragt, die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) zuzulassen; der Antrag wurde den…
Die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten Getränken auf Weinbasis ist technisch notwendig. Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228)…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In der Lebensmittelkategorie 14.2.7.1, „Aromatisierte Weine“, wird nach dem…
Am 4. Juni 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Zuckerkulören (E 150a-d) in Malzgetränken gestellt; dieser wurde den Mitgliedstaaten gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.