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Die in Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 2 Buchstabe F der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 beschriebenen Verarbeitungsstandards für Wärmeboiler wurden als alternative Methode gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 genehmigt. Mit den erforderlichen Anpassungen können diese Standards auch auf die Verwendung von Tierfetten als Brennstoff in stationären Verbrennungsmotoren angewendet werden.
Die Unternehmer stellen sicher, dass andere Verbrennungsanlagen als die in Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 2 genannten, die ihrer Kontrolle unterstehen und in…
Für die Anwendung der vorliegenden Verordnung ist es erforderlich, Bestimmungen für amtliche Kontrollen bezüglich der Verwendung von Tierfetten und…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese…
Die Anhänge III und XVI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 werden wie folgt geändert: 1. Anhang III wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift des Anhangs III…
Daher sollte Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 geändert werden, um zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Verwendung tierischer Nebenprodukte und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält bestimmte Vorschriften für die Drucksterilisierung und sieht vor, dass Durchführungsmaßnahmen für andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.