Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind die Regeln für die Zulassung von Verbrennungsanlagen, die tierische Nebenprodukte als Brennstoff verwenden, festgeschrieben. Der Absatz 8 dieses Artikels sollte entsprechend geändert werden, um die Verwendung von Gülle sämtlicher Nutztiere als Brennstoff aufzunehmen.
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält die Vorschriften für die Zulassung von Verbrennungsanlagen, in denen Gülle von Nutztieren als Brennstoff…
Daher sollte Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 geändert werden, um zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Verwendung tierischer Nebenprodukte und…
Gülle von Nutztieren kann eine nachhaltige Brennstoffquelle darstellen, sofern der Verbrennungsprozess den spezifischen Anforderungen entspricht, schädliche…
Die Anhänge III und XVI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang III Kapitel V wird folgender Buchstabe C angefügt: „C.…
Betreiber von Verbrennungsanlagen, die Gülle von Nutztieren als Brennstoff verwenden, sollten die notwendigen Hygienemaßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung…
Anhang XVI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält besondere Vorschriften für amtliche Kontrollen. Nach der Einführung von Anforderungen für die Verbrennung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.