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Diese Verordnung und die gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte technische Regulierungsstandards, technische Durchführungsstandards und Leitlinien berühren nicht die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften der Union.
Die Anwendung der Rechtsvorschriften der Union und der nationalen Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Betriebsmitteln wird von dieser Richtlinie nicht…
Diese Verordnung berührt weder die Anwendung des Wettbewerbsrechts noch die Rechtsvorschriften in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb.
Diese Verordnung berührt nicht die mögliche Annahme handelspolitischer Maßnahmen auf der Grundlage anderer einschlägiger Unionsrechtsakte oder der Bestimmungen…
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags. Sie ergänzt die allgemeinen Wettbewerbsregeln, die weiterhin uneingeschränkt…
Diese Verordnung berührt nicht die im AEUV niedergelegten Befugnisse der Kommission zur Durchführung der Wettbewerbsvorschriften —
Die Bestimmungen dieser Richtlinie lassen die Anwendung des Wettbewerbsrechts und sonstiger einschlägiger Rechtsvorschriften, beispielsweise der Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.