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Der Begriff der „Feststellung“ sollte in Bezug auf die Eigenmittel definiert werden, und die Bedingungen, unter denen die Pflicht zur Feststellung der traditionellen Eigenmittel nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom zu erfüllen ist, sollten genauer festgelegt werden.
„Eigenmittel“ Eigenmittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
„Eigenmittel“ : Eigenmittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
"Eigenmittel" die Eigenmittel im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Da die Union über die in Artikel 2 des Beschlusses des Rates 2014/335/EU vorgesehenen Eigenmittel unter den bestmöglichen Bedingungen verfügen muss, sind die…
Die vorliegende Verordnung legt fest, nach welchen Vorschriften die Eigenmittel der Union nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c des Beschlusses…
Der Zeitpunkt der Feststellung im Sinne von Absatz 1 ist der Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung im Sinne der Zollvorschriften. Bei den im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.