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Die Integration des Energiemarkts und die klima- und energiepolitischen Ziele der Union können nur mit einer modernen Energieinfrastruktur erreicht werden. Durch Unterstützung der Investitionstätigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Funktionierens der Energiemärkte in den besonders benachteiligten Gebieten leisten vor allem der Bau und die Modernisierung von Infrastrukturen in Fördergebieten einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten und in der Union als Ganzem. Um übermäßige Wettbewerbsverfälschungen durch Beihilfen für Infrastrukturen zu vermeiden, sollten nur solche Beihilfen freigestellt werden, die unter die Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt fallen und mit diesen im Einklang stehen.
Für den Bau oder die Modernisierung lokaler Infrastrukturen bestimmte Finanzierungen für Infrastrukturen, die auf lokaler Ebene einen Beitrag zur Verbesserung…
Im Infrastrukturbereich stellen verschiedene Maßnahmen der Mitgliedstaaten möglicherweise keine Beihilfe dar, weil sie nicht allen Kriterien des Artikels 107…
Die rasche Vollendung eines voll funktionierenden und vernetzten Energiebinnenmarkts ist von entscheidender Bedeutung, um eine sichere Energieversorgung…
Das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiebinnenmarktes erfordert, dass für in die Union importierte Energie die dem Energiebinnenmarkt zugrunde liegenden…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2010 im Zusammenhang mit der Genehmigung der Strategie Europa 2020 betont, dass die…
Die dringend notwendige Vollendung eines voll funktionierenden und vernetzten Energiebinnenmarkts ist von entscheidender Bedeutung, um eine sichere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.