Erwägungsgrund 4 32022R0869
In der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität vorrangiger transeuropäischer Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete festgelegt, um die energiepolitischen Ziele des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu erreichen und somit das Funktionieren des Energiebinnenmarkts, die Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Energiemärkte in der Union zu gewährleisten und Energieeffizienz, Energieeinsparungen sowie die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energieformen und den Verbund der Energienetze zu fördern. Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 bietet den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit, der es ihnen ermöglicht, ihre Energiesysteme stärker miteinander zu vernetzen und so derzeit von den europäischen Energiemärkten abgeschnittene Regionen einzubinden, bestehende grenzüberschreitende Verbindungen zu stärken und neue zu fördern sowie die Integration erneuerbarer Energien zu unterstützen. Durch die Verfolgung dieser Ziele leistet die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 einen Beitrag zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und bringt in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion Vorteile für die gesamte Union mit sich.