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Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung in der gesamten Union könnte sich für einige Akteure als wirtschaftlich nachteilig erweisen. Daher ist es angemessen, dass, sobald elektronische Kennzeichnung als offizielles Kennzeichnungsmittel anerkannt wird, ihre Verwendung freiwillig sein sollte. Im Rahmen einer solchen freiwilligen Regelung würden sich diejenigen Tierhalter dafür entscheiden, die davon wirtschaftlich profitieren dürften, während es für andere Tierhalter möglich sein sollte, ihre Tiere weiterhin mit zwei herkömmlichen Ohrmarken zu kennzeichnen.
In den Mitgliedstaaten bestehen sehr unterschiedliche Tierhaltungssysteme, landwirtschaftliche Verfahren und Verbandsstrukturen. Daher sollten die…
Angesichts der technischen Entwicklung neuer Arten elektronischer Kennzeichen ist es angezeigt, die Kennzeichnungsmöglichkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Angesichts der technischen Fortschritte bei elektronischen Kennzeichnungssystemen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die elektronische Kennzeichnung auf…
Die beiden offiziellen Kennzeichnungsmittel, die einem Tier zugeteilt sind, sollten denselben Kenncode aufweisen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in…
Diese Verordnung steht im Einklang mit der Tatsache, dass die elektronischen Kennzeichnungssysteme in der Union bei anderen Tierarten als Rindern bereits…
Elektronische Kennzeichnungssysteme könnten durch automatische und präzisere Erfassung und Übertragung in das Register zu einer Straffung der Verfahren zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.