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Angesichts der technischen Entwicklung neuer Arten elektronischer Kennzeichen ist es angezeigt, die Kennzeichnungsmöglichkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 auszuweiten und die Verwendung elektronischer Kennzeichen als Kennzeichnungsmittel offiziell zu erlauben. Da durch die Einführung entsprechender Bestimmungen beträchtliche Investitionen erforderlich werden, ist ein Übergangszeitraum von fünf Jahren vorzusehen, damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. In diesem Übergangszeitraum werden herkömmliche Ohrmarken weiterhin das einzige offizielle Kennzeichnungsmittel für Rinder sein.
Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung in der gesamten Union könnte sich für einige Akteure als wirtschaftlich nachteilig erweisen.…
beide Kennzeichnungsmittel durch zwei neue Kennzeichnungsmittel zu ersetzen, die beide den gleichen neuen eindeutigen Kenncode tragen. Diese Abweichung darf bis…
Angesichts der technischen Fortschritte bei elektronischen Kennzeichnungssystemen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die elektronische Kennzeichnung auf…
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern mit Ohrmarken an beiden Ohren des Tieres, mit elektronischen…
Die beiden offiziellen Kennzeichnungsmittel, die einem Tier zugeteilt sind, sollten denselben Kenncode aufweisen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in…
In den Mitgliedstaaten bestehen sehr unterschiedliche Tierhaltungssysteme, landwirtschaftliche Verfahren und Verbandsstrukturen. Daher sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.