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In den Mitgliedstaaten bestehen sehr unterschiedliche Tierhaltungssysteme, landwirtschaftliche Verfahren und Verbandsstrukturen. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet die elektronische Kennzeichnung nur dann obligatorisch zu machen, wenn sie es für angezeigt halten, nachdem sie alle diese Faktoren, einschließlich der Auswirkungen auf Kleinerzeuger, geprüft und die den Rindfleischsektor vertretenden Organisationen konsultiert haben. Bei Verbringungen von Tieren innerhalb der Union sollte dem Mitgliedstaat, der den Einsatz der elektronischen Kennzeichnung auf seinem Hoheitsgebiet obligatorisch gemacht hat, die Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung von Rindern obliegen. Das sollte aber nicht bedeuten, dass dieser Mitgliedstaat verpflichtet ist, Tiere, die im Herkunftsmitgliedstaat bereits elektronisch gekennzeichnet wurden, erneut zu kennzeichnen.
Angesichts der technischen Fortschritte bei elektronischen Kennzeichnungssystemen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die elektronische Kennzeichnung auf…
Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung in der gesamten Union könnte sich für einige Akteure als wirtschaftlich nachteilig erweisen.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat nach Maßgabe der genannten Verordnung ein System…
Diese Verordnung steht im Einklang mit der Tatsache, dass die elektronischen Kennzeichnungssysteme in der Union bei anderen Tierarten als Rindern bereits…
Angesichts der technischen Entwicklung neuer Arten elektronischer Kennzeichen ist es angezeigt, die Kennzeichnungsmöglichkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Die beiden offiziellen Kennzeichnungsmittel, die einem Tier zugeteilt sind, sollten denselben Kenncode aufweisen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.