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Die beiden offiziellen Kennzeichnungsmittel, die einem Tier zugeteilt sind, sollten denselben Kenncode aufweisen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in der Anfangsphase der Umstellung auf elektronische Kennzeichen als offizielles Kennzeichnungsmittel in bestimmten Fällen — bedingt durch technische Einschränkungen aufgrund der Zusammensetzung des ursprünglichen Kenncodes eines Tieres — nicht möglich ist, diesen ursprünglichen Kenncode auf ein elektronisches Kennzeichen zu übertragen. Dies könnte passieren, wenn die Zeichen, aus denen der bestehende Kenncode eines Tieres besteht, nicht in ein elektronisches Format zu bringen sind. Daher sollten übergangsweise Ausnahmen vorgesehen werden, damit ein elektronisches Kennzeichen auch für diese Tiere verwendet werden kann, sofern für lückenlose Rückverfolgbarkeit gesorgt ist und die Tiere individuell identifiziert werden können, einschließlich ihres Geburtsbetriebs.
eines der Kennzeichnungsmittel durch ein elektronisches Kennzeichen zu ersetzen, ohne dass dabei der ursprüngliche eindeutige Kenncode des Tiers geändert wird;
Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung in der gesamten Union könnte sich für einige Akteure als wirtschaftlich nachteilig erweisen.…
Angesichts der technischen Entwicklung neuer Arten elektronischer Kennzeichen ist es angezeigt, die Kennzeichnungsmöglichkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
In den Mitgliedstaaten bestehen sehr unterschiedliche Tierhaltungssysteme, landwirtschaftliche Verfahren und Verbandsstrukturen. Daher sollten die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 in Bezug auf die Registrierung von Betrieben, die…
Für bestimmte Tierarten, bei denen es wichtig ist, dass einzelne Tiere oder Gruppen rückverfolgt werden können, sollte ein physisches Mittel zur Identifizierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.