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Titel II Abschnitt II der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 enthält Vorschriften für ein freiwilliges Rindfleischetikettierungssystem, das die Zulassung bestimmter Etikettierungsspezifikationen durch die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats vorsieht. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsbeteiligten bei der Anwendung dieses Systems entstehen, sind dem Nutzen des Systems nicht angemessen. Da seit der Annahme dieser Verordnung neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind, sind spezifische Vorschriften zum freiwilligen Etikettierungssystem überflüssig geworden und sollten daher gestrichen werden. Das Recht der Wirtschaftsbeteiligten, Verbraucher durch freiwillige Etikettierung über die Eigenschaften des Fleisches zu unterrichten, und das Recht der Verbraucher, nachprüfbare Informationen zu erhalten, sollten jedoch nicht eingeschränkt werden. Dementsprechend sollten wie bei jeder anderen Art von Fleisch Lebensmittelinformationen über Rindfleisch, die über die obligatorische Etikettierung hinausgehen, den derzeitigen horizontalen Rechtsvorschriften entsprechen, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und namentlich die Kennzeichnung von Rindern und die Systeme der freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch wurden als…
wird in Titel II Abschnitt II folgender Artikel eingefügt: Allgemeine Vorschriften Lebensmittelinformationen, die nicht in Artikel 13, 14 und 15 genannt sind…
Unbeschadet der Sanktionen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 bestimmen die Mitgliedstaaten für den Fall, dass die Rindfleischetikettierung —…
Lebensmittelinformationen, die nicht in Artikel 13, 14 und 15 genannt sind und die durch die Marktteilnehmer oder Organisationen, die Rindfleisch vermarkten,…
Die Verordnung enthält Vorschriften über die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, wohingegen die Etikettierung von Rindfleisch nicht in ihren…
Absatz 5 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 der Kommission vom 25. August 2000 mit Durchführungsvorschriften zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.