Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um bestehende Systeme zu bewerten und zuzulassen, mit denen sich die Legalität der aus den Partnerländern ausgeführten Holzprodukte und deren Rückverfolgbarkeit gewährleisten lässt, so dass diese Grundlage eines Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft („Forest Law Enforcement, Governance and Trade“ — Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor — FLEGT) bilden können, sowie um in Zusammenhang mit dem FLEGT-Genehmigungssystem praktische Modalitäten und Dokumente eines Standardformats festzulegen, einschließlich ihrer möglichen Form (elektronische Form oder Papierform). Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Um die notwendige Sicherheit hinsichtlich der Legalität der betreffenden Holzprodukte zu gewährleisten, bewertet die Kommission vorhandene Systeme, mit denen…
„Genehmigungssystem im Rahmen des Aktionsplans ‚Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor‘ “ (im Folgenden „FLEGT-Genehmigungssystem“…
Die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 legt die gemeinschaftlichen Verfahren für die Durchführung des FLEGT-Genehmigungssystems fest und enthält unter anderem die…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für…
Um einheitliche Durchführungsbedingungen für die Bestimmungen des Abkommens und des Protokolls über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates wurde ein FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern, mit denen die Union ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.