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In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushaltsbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Backöfen), -kochmulden und -dunstabzugshauben festgelegt, die auch dann gelten, wenn diese nicht für den Hausgebrauch verkauft werden.
Die Verordnung gilt nicht für a) Geräte, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden, b) Geräte mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“, c) kleine Backöfen, d) tragbare Backöfen, e) Wärmespeicher-Backöfen, f) mit Dampf als Hauptwärmequelle beheizte Backöfen, g) Gasbrenner mit Abdeckung in Kochmulden, h) Kochgeräte für den Außenbereich, i) Geräte, die nur für die Verwendung von Gasen der dritten Gasfamilie (Propan und Butan) bestimmt sind, j) Grillgeräte.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.