Erwägungsgrund 8 32014R0066
Die Vorstudien haben ergeben, dass Anforderungen an andere Ökodesign-Parameter, die in Anhang I Teil 1 Nummer 1.3 der Richtlinie 2009/125/EG genannt werden, nicht notwendig sind, da der Strom- und Gasverbrauch von Haushaltskochgeräten wie Backöfen, Kochmulden und Dunstabzugshauben in der Nutzungsphase der wichtigste Umweltaspekt ist.