Erwägungsgrund 2 32014R0066
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/125/EG erlässt die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 2 festgelegten Kriterien und nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums gegebenenfalls Durchführungsmaßnahmen für Produkte, die ein großes Potenzial für eine kosteneffiziente Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen, darunter Haushaltsgeräte wie Backöfen, Kochmulden und Dunstabzugshauben.