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Die Definition einer Naturkatastrophe, die den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 festlegt, sollte eindeutig sein.
der Verordnung (EG) Nr. 999/2001;
Eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollte des Weiteren als Katastrophe definiert werden, die direkten Schaden…
Schäden infolge anderer Arten von Katastrophen, die als Kettenreaktion direkt aufgrund einer Naturkatastrophe eingetreten sind, sollten für die Zwecke der…
Für die Zwecke dieser Verordnung gilt als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ jede Naturkatastrophe, die in einem förderfähigen Staat einen unmittelbaren…
Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union ermöglicht es, in bedeutsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.