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Terminologie und Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollten an die Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates angeglichen werden.
Jede Bezugnahme auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ist ebenfalls so auszulegen, dass sie den Änderungen dieser Verordnung Rechnung trägt.
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Begriffsbestimmungen sollten so weit wie möglich denen in anderen Gesetzgebungsakten der Union entsprechen, insbesondere…
Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollte daher entsprechend geändert werden —
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten direkte Verweise auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und um die Kohärenz mit den in der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 verwendeten Begriffen zu gewährleisten, ist es in einigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.