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Am 13. September 2011 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG graft co-polymer) in wässrigen Filmüberzügen zur sofortigen Freisetzung für Nahrungsergänzungsmittel gestellt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 685/2014 der Kommission ist die Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG-Pfropfcopolymer) (E…
PVA-PEG graft co-polymer ist zur Verwendung in wässrigen Filmüberzügen zur sofortigen Freisetzung für Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Es schützt vor…
Da PVA-PEG graft co-polymer erstmals in die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen wird, sollte die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG graft co-polymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist…
Am 6. Oktober 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen…
Am 7. September 2011 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Polyvinylalkohol (E 1203) eingereicht. Der Antrag wurde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.