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Am 29. Oktober 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten, und zwar als Bindemittel für Tabletten gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Am 6. Oktober 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpyrrolidon (E 1201) für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Tafelsüßen in Tablettenform…
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) muss bei der Herstellung von Tabletten für besondere medizinische Zwecke aus technologischen Gründen zugesetzt werden, damit sich…
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet . Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß…
Die Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff unter der Kategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.