Gesetze
Gesetz wird geladen …
PVA-PEG graft co-polymer ist zur Verwendung in wässrigen Filmüberzügen zur sofortigen Freisetzung für Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Es schützt vor unangenehmem Geschmack und unangenehmen Gerüchen, verbessert das Aussehen, erleichtert das Schlucken von Tabletten, verleiht ein charakteristisches Aussehen und schützt empfindliche Wirkstoffe. Eine besondere Eigenschaft des Stoffes besteht darin, dass er extrem flexibel ist, über eine geringe Viskosität verfügt und sich schnell in sauren, neutralen und alkalischen wässrigen Medien auflöst. Daher sollte die Verwendung von PVA-PEG graft co-polymer als Überzugsmittel für feste Nahrungsergänzungsmittel zugelassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 1209 zugeteilt werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG graft co-polymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist…
Am 13. September 2011 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG graft co-polymer) in…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 685/2014 der Kommission ist die Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG-Pfropfcopolymer) (E…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG-Pfropfcopolymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist zu…
Da PVA-PEG graft co-polymer erstmals in die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen wird, sollte die…
Es ist technisch erforderlich, einer cellulosehaltigen Formulierung in Nahrungsergänzungsmitteln Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer zuzusetzen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.