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Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Ethoxyquin wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a sollten daher die für diesen Wirkstoff in Anhang III aufgeführten RHG gestrichen werden. Dies sollte nicht für diejenigen RHG gelten, die den von der Codex-Alimentarius-Kommission festgelegten RHG (CXL) für Verwendungen in Drittländern entsprechen, sofern diese im Hinblick auf die Sicherheit der Verbraucher annehmbar sind. Auch sollte dies nicht in Fällen gelten, in denen die RHG speziell als Einfuhrtoleranzen festgelegt wurden.
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/262/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Propisochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von Thiobencarb in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Entscheidung 2008/934/EG der Kommission festgelegt. Alle geltenden…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
Mit der Entscheidung 2008/745/EG der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Cyanamid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1045/2011 der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Asulam in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.