Erwägungsgrund 5 32014R0071
Der Luftfahrtindustrie und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten sollte ausreichend Zeit für die Umstellung auf den neuen Regulierungsrahmen und unter bestimmten Voraussetzungen für die Anerkennung der Gültigkeit von Zeugnissen, die vor dem Inkrafttreten und der Anwendung dieser Verordnung ausgestellt wurden, eingeräumt werden.