Erwägungsgrund 11 32014R0729Auf der nationalen Seite der Münzen sollte der Ausgabestaat deutlich angegeben und damit für interessierte Nutzer leicht erkennbar sein.
Art. 4 Abs. 1 32014R0729Die Stückelung der Münze wird auf der nationalen Seite der Umlaufmünzen weder ganz noch teilweise wiederholt. Auch wird der Name der einheitlichen Währung oder…
Erwägungsgrund 10 32014R0729Die Gestaltung einer gemeinsamen europäischen und einer eigenen nationalen Seite der Münzen ist ein angemessener Ausdruck des Gedankens der europäischen…
(XXXX) Münz2EuroBek 2022-04-06Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „35 Jahre Erasmus-Programm“)
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedsstaaten nur durch die Anordnung und Schreibweise des Ländernamens…
(XXXX) Münz2EuroBek 2016-04-04/1Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „30 Jahre Europaflagge“)
Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedstaaten nur durch den Namen des Ausgabelandes sowie die nationalen Münzzeichen.